Betreff:
Deutsche Staatsbürger:innen an Bord der Global Sumud Flotilla in akuter Gefahr – sofortiges Handeln erforderlich
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Nacht vom 24. September 2025 wurde die Global Sumud Flotilla in internationalen Gewässern wiederholt von Drohnen attackiert. Mehrere Schiffe wurden durch Explosionen, Sprengkörper und mutmaßlich chemische Substanzen getroffen. Die Lage an Bord ist weiterhin äußerst gefährlich.
Chronologie der Ereignisse:
- ca. 01:00 Uhr (GMT+3): Erste Explosionen rund um die Flotilla. Drohnen kreisen über den Booten, unbekannte Objekte werden abgeworfen. Kommunikationsverbindungen werden gestört.
- 01:43 Uhr (GMT+3): Video vom Schiff Spectre dokumentiert eine Explosion in unmittelbarer Nähe.
- kurz danach: Insgesamt sieben Angriffe in schneller Abfolge. Eingesetzt wurden Schallbomben, Leuchtmunition sowie Sprühungen mit mutmaßlich chemischen Substanzen. Radios und Notrufkanäle wurden blockiert.
- ca. 02:00 Uhr (GMT+3): UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese bestätigt öffentlich die Angriffe auf die Flotilla.
- ca. 02:10–02:20 Uhr (GMT+3): Aktivist:innen berichten in Echtzeit von Angriffen („We are under attack“, „7th attack just happened“).
- ca. 02:30 Uhr (GMT+3): Eine achte Explosion wird gemeldet. Das Boot Zefiro erleidet schwere Schäden am Mast, das Schiff von Parlamentarier-Mitarbeiter Noé verliert durch eine Explosion das Vorsegel.
Akute Gefährdung:
Die Aktivist:innen – darunter auch deutsche Staatsbürger:innen – befinden sich aktuell in höchster Gefahr. Es besteht unmittelbare Bedrohung für Leib und Leben.
Rechtliche Bewertung:
Das Vorgehen stellt eine gravierende Verletzung des internationalen Seerechts (UNCLOS), des humanitären Völkerrechts (Genfer Konventionen) sowie grundlegender Menschenrechte dar.
- UNCLOS Art. 87, 90 ff.: Freiheit der Schifffahrt auf Hoher See – anerkanntes Völkergewohnheitsrecht.
- UNCLOS Art. 101: Bewaffnete Angriffe auf zivile Schiffe in internationalen Gewässern können den Tatbestand der Piraterie erfüllen.
- UNCLOS Art. 92: Angriffe auf Schiffe unter deutscher oder anderer europäischer Flagge verletzen unmittelbar die Souveränität des jeweiligen Flaggenstaates.
- Genfer Konventionen & humanitäres Völkerrecht: Zivile Objekte und Personen dürfen nicht Ziel von Angriffen sein.
- Chemiewaffen-Übereinkommen (CWC): Einsatz mutmaßlicher chemischer Substanzen = schwere Verletzung internationalen Rechts.
- Artikel 25 GG: Verankert die allgemeinen Regeln des Völkerrechts – darunter das Gewaltverbot und die Freiheit der Schifffahrt – als unmittelbar geltendes Bundesrecht.
- Artikel 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Schutzpflicht gilt auch für Deutsche im Ausland.
Unsere Forderungen an das Auswärtige Amt und die Bundesregierung:
- umgehend alle diplomatischen und konsularischen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und den Schutz der Aktivist:innen an Bord sicherzustellen
- eine klare öffentliche Stellungnahme gegen dieses völkerrechtswidrige Vorgehen abzugeben
- die deutsche Öffentlichkeit umgehend und transparent über die Lage und die ergriffenen Maßnahmen zu informieren
Mit Nachdruck,
[Dein Name]
👉 Schreiben Sie bitte an:
- johann.wadephul [at] bundestag.de
- presse [at] diplo.de
- auswaertiger-ausschuss [at] bundestag.de